Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen.
Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.
Mit meiner Firma liege ich unterhalb der 7.500 Euro Barumsätze pro Jahr. Rechnungen werden fast ausschließlich über mein Bankkonto abgewickelt und verrechnet. Somit ist easyRechnung eine kostengünstige "Alternative" zur Registrierkasse!
Bei Fragen oder speziellen Wünschen, wir beantworten gerne Ihr Anliegen!
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